Kirchgemeindeversammlung

Alle Geschäfte zügig behandelt

Am 11. Juni waren die Stimmberechtigten der kath. Kirchgemeinde Bischofszell zur ordentlichen Versammlung eingeladen. Die Traktandenliste wurde nicht verändert und konnte zügig behandelt werden.

Dabei galt es u.a., die Rechnung 2024 zu genehmigen. Diese schliesst mit einem Ausgabenüberschuss in der Höhe von rund Fr. 20’500 ab – dies entspricht gegenüber dem Budget einer Besserstellung in der Höhe von rund Fr. 170’000. Höhere Steuereingänge, geringere Lohnkosten sowie der 2024 zum ersten Mal gesprochene Finanzausgleich führten im Wesentlichen zu diesem Resultat. Die Anwesenden folgten dem Antrag des Kirchgemeinderates und genehmigten die Rechnung 2024 und die Belastung des Eigenkapitals.

Unter Traktandum 3 galt es, für div. Fonds im Eigenkapital die dazugehörigen Reglemente zu genehmigen. Nachdem die Anwesenden genauere Erläuterungen erhalten hatten, wurde die Reglemente für folgende Fonds diskussionslos genehmigt:
–  Fonds Kirchenchor Bischofszell
–  Fonds Kapelle Degenau
–  Kirchenrenovationsfonds Sitterdorf

Mit der Bildung von Fonds werden finanzielle Mittel für einen bestimmten Verwendungszweck gebunden und dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Die Details sind nun in den entspr. Reglementen klar geregelt.

Unter Traktandum 4 und 5 gab Kirchenpräsident P. Würms diverse Informationen aus dem Pastoralraum und der Kirchgemeinde weiter.

Nachdem die allgemeine Umfrage unbenutzt blieb und gegen die formale Abwicklung der Versammlung keine Einwände erhoben wurden, schloss Kirchenpräsident Würms die Versammlung und lud zum Apéro ein.

Das Protokoll zur Versammlung wird wie gewohnt auf dieser Homepage im Bereich „Kirchgemeinde Bischofszell/Protokolle der Kirchgemeindeversammlungen
nachzulesen sein.

Bea Vicentini

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